Mehr Urlaub für junge Beschäftigte
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20.03.2012 entschieden, dass die altersabhängige Staffelung von Urlaubstagen für jüngere Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes nicht mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vereinbar ist.
Nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) beträgt der jedem Beschäftigten zustehende bezahlte Erholungsurlaub
- bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage
- bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage
- nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage
Nach § 7 Abs. 1 und Abs. 2 AGG i.V.m. § 1 AGG dürfen Beschäftigte unter anderem nicht wegen ihres Alters benachteiligt werden.
Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts benachteiligt die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter jedoch Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und verstößt gegen das Verbot der Benachteiligung wegen Alters. Die
Staffelung des Urlaubsanspruchs kann dabei nicht mit einem gesteigerten Erholungsbedürfnis ab dem 30. bzw. 40. Lebensjahr begründet werden.
Um diesen Mangel zu beseitigen, sei daher die Dauer des Urlaubs der diskriminierten Beschäftigten auf 30 Arbeitstage pro Kalenderjahr anzuheben.
Was bedeutet das für junge Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Nordrhein-Westfalen?
Zunächst ist das Urteil für die Regelungen im TVöD entschieden worden. Daher betreffen das Urteil und seine Auswirkungen zunächst nur die Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Da jedoch auch im Tarifvertrag der Länder und im Beamtenbereich gleichlautende Regelungen existieren, wird das Urteil Signalwirkung für uns haben.
Nach Auffassung der DSTG Jugend ist das Urteil daher auch in NRW anzuwenden und demnach sind allen jüngeren Beschäftigten unter 30 Jahren 4 zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr zu gewähren.
Aus diesem Grund hat der Deutsche Beamtenbund NRW als Dachverband am 21.03.2012 mit Schreiben an den Finanzminister und den Innenminister des Landes NRW gefordert, den Urlaubsanspruch für alle Bediensteten (Tarifbeschäftigte und Beamte) auf 30 Urlaubstage zu erhöhen.
Eine Stellungnahme der Landesregierung hierzu steht noch aus.
Änderung der StBAPO steht bevor
Novellierung der StBAPO in 2012
Im Rahmen der Novellierung der Steuerbeamtenausbildungs- und Prüfungsordnung (StBAPO) hat die DSTG zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Stellung genommen. Die konkret geplanten Änderungen betreffen dabei insbesondere die Ausbildung des gehobenen Dienstes.
Anzumerken ist, dass mit der Neufassung der StBAPO einige Forderungen der DSTG Jugend – z.B. aus den Bezirks- und Landesjugendleitungen und aus der Klausurtagung des Arbeitskreises Ausbildung – umgesetzt werden. Hierzu gehört neben einem obligatorischen Praxisaufenthalt von hauptamtlichen Dozenten insbesondere die veränderte Gewichtung der Prüfungsnote. So soll künftig neben den im Laufe des Studiums erbrachten Leistungen auch die im Hauptstudium zu fertigende Hausarbeit stärker in die Prüfungsnote einbezogen werden. Desweiteren sollen durch die Einführung von neuen Fächern wie z.B. des Faches „Methoden der Rechtsanwendung“ die Grundlagen für den Umgang mit der Gesetzesmaterie geschaffen und eine erhöhte fächerübergreifende Bearbeitungskompetenz erreicht werden.
Als kritisch empfindet die DSTG Jugend die Änderung des § 18 Abs. 8 S. 2 StBAPO. Hier soll mit der Neufassung die Möglichkeit geschaffen werden, die Abschlussklausuren des Grundstudiums nach Bedarf durch Kombiklausuren zu ersetzen und in diesem Zuge die Stundenzahl der Klausuren von 3 Stunden auf bis zu 5 Stunden zu erhöhen.
Über die Stellungnahme zu den geplanten Änderungen hinaus, hat die DSTG in einer zweiten Stellungnahme weitere Vorschläge unterbreitet, die als sinnvoll und notwendig erachtet werden. Hierzu zählt insbesondere die Abschaffung des sog. „Zwangsurlaubs“, nach dem Tage, an denen keine Lehrveranstaltungen in den Bildungseinrichtungen stattfinden, auf den Urlaubsanspruch angerechnet werden müssen. Hinsichtlich der bundesweit stark unterschiedlichen Regelungen zur Anfertigung der Hausarbeit im Hauptstudium fordert die DSTG eine bundesweite Vereinheitlichung der Kriterien und hat hierzu einen Präzisierungskatalog erarbeitet.
Hier gibt es die Stellungnahme zum Download:
Landeshaushalt 2012
Die DSTG Jugend hat sich vor Abstimmung über den Landeshaushalt 2012 in bestimmten Punkten eingebracht.
Im Vorfeld der Anhörungen zum Personalhaushalt 2012 im nordrhein-westfälischen Landtag hat sich die DSTG Jugend mit der finanziellen, sachlichen und personellen Ausstattung der Finanzverwaltung in NRW auseinandergesetzt und diese in einer eigenen Stellungnahme zusammengetragen.
Hier geht es zur Stellungnahme.
Ausbildung mit Schwierigkeiten
Ausbildungskapazitäten reichen nicht aus und Finanzministerium verschleppt Neubau in Nordkirchen
Ein wichtiger Punkt in den Vorstellungen der DSTG zum Haushalt 2012 nimmt die demografische Entwicklung in der Steuerverwaltung ein. Nach Ermittlungen der DSTG werden die vorhandenen Ausbildungskapazitäten bereits ab 2016 nicht mehr ausreichen, um die Personalabgänge (Beamte und Tarifbeschäftigte) auszugleichen. Vor diesem Hintergrund fordert die DSTG die Ausweitung der Unterbringungsmöglichkeiten speziell in Nordkirchen und den zügigen Neubau der Landesfinanzschule in Wuppertal-Ronsdorf.
Die Einstellungszahlen aus dem Jahr 2012 müssen langfristig beibehalten oder sogar noch aufgestockt werden. Ansonsten drohe ein nachhaltiger Personalabbau in der Finanzverwaltung, der letztlich zu Lasten der Beschäftigten und zu Lasten der Steuereinnahmen gehen werde.
DSTG-Landesvorsitzender Manfred Lehmann forderte unter anderem weiter, die Stellenstruktur in der Steuerfahndung zu verbessern. Die Veränderungen der Aufgaben und die gestiegenen Belastungen würden durch den aktuellen Stellenkegel, der aus dem Jahr 1985 stamme, nicht mehr abgebildet. Der Landtag müsse diesen Veränderungen durch eine deutliche Verbesserung der Beförderungsmöglichkeiten Rechnung tragen.
Im weiteren Verlauf der Haushaltsgespräche zwischen der DSTG NRW und den Landtagsfraktionen hatten die DSTG-Vertreter den Neubau eines neuen Blocks in Nordkirchen in den Fokus gerückt und waren dabei auf Verständnis bei den Parlamentariern gestoßen.
Am 08.02.2012 haben die Berichterstattergespräche stattgefunden, in denen die Vertreter der einzelnen Ressorts dem Haushalts- und Finanzausschuss Rede und Antwort stehen mussten.
Auf die Frage, nach der langfristigen Strategie zur Planungen bzw. Erweiterung der FHF Nordkirchen, gaben die Vertreter des Finanzministeriums an, dass die Angelegenheit derzeit geprüft würde. Bei den Planungen werden die demographischen Entwicklungen in der Steuerverwaltung mit einbezogen Das Ergebnis könnte dem Unterausschuss Personal „jedoch frühestens in der zweiten Jahreshälfte“ vorgestellt werden.
Office 2010 für private Zwecke vermutlich steuerfrei
In der letzten Ausgabe berichtete der ‘Blickpunkt’ über die Zusage des Finanzministeriums, dass ‘Office 2010’ (Word 2010, Excel 2010, PowerPoint 2010, Outlook 2010, Access 2010 und verschiedene weitere Zusatzprogramme) auch privat genutzt werden kann. Nunmehr sind
durch den Erlass vom 15. Februar 2012 O2384-6–IIB5 Einzelheiten veröffentlich worden:
• Zur Nutzung des Home Use Programm (HUP) muss der Beschäftigte einen eigenen Lizenzschlüssel von Microsoft erwerben. Die Bearbeitungsgebühr für diese Lizenz beträgt rund 13,50 Euro und erhöht sich um rund 12,50 Euro, wenn eine Sicherungs-DVD gewünscht wird.
• Um das ‘Paket’ zu beziehen, wird die dienstliche E-Mail-Adresse aus Outlook und der Programmcode D2B02AE264 benötigt.
• Das Nutzungsrecht an dem MS Office Paket besteht bis Mai 2014 und erlischt mit dem Auslaufen des Vertrages zwischen der Finanzverwaltung und der Firma Microsoft.
• Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (Ausscheiden aus der Finanzverwaltung oder beim Erreichen des Renten- bzw. Pensionsalters) muss die Version von dem privaten PC entfernt werden.
Durch eine Änderung des § 3 Nr. 45 ESTG sollen auch die geldwerten Vorteile des Arbeitnehmers aus der unentgeltlichen oder verbilligten privaten Nutzung von Systemund Anwendungsprogrammen (reine Softwareüberlassung) steuerfrei gestellt werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen.
fehlende Arbeitsplätze für Anwärter
Technik, die nicht mehr begeistert
Technische Ausstattung der Anwärter meist nicht mehr auf der Höhe der Zeit
Anwärterausstattung bis Ende des Jahres gesichert!
Wer kennt es nicht? Außerhalb der Ausbildungsbezirke müssen sich Anwärter oft mit seit Jahren ausgemusterter Technik abfinden. Ergonomisches Arbeiten ist meistens nicht möglich und der Laptop benötigt morgens schon mal eine gefühlte Ewigkeit um hochzufahren. Anfang des Jahres begann die DSTG – Jugend über die Personalvertretungen in dieser Sache nachzubohren. In den Gesprächen mit dem Ministerium wurde im Ergebnis deutlich, dass es so nicht bleiben kann und wird.
Durch die bereits in diesem Jahr gestiegenen Anwärterzahlen und die Umstellung von technischen Strukturen war sogar zu befürchten, dass im Laufe des Jahres nicht jeder Anwärter einen PC oder Notebook im Finanzamt dauerhaft zur Verfügung haben wird.
Dem konnte die DSTG – Jugend nun erfolgreich entgegenwirken. Das Finanzministerium beabsichtigt kurzfristig die Ausstattung der Anwärter durch 1.200 bereits im Bestand befindliche Laptops auf Kosten anderer Projekte aufzubessern.
Dies kann jedoch nur eine Übergangslösung sein. Die DSTG-Jugend fordert, dass alle Anwärter über den Zeitraum der Ausbildung angemessen mit Hardware ausgestattet werden. Ziel muss sein, dass Anwärter die gleichen technischen Möglichkeiten bekommen, wie jeder im Finanzamt fest eingesetzte Bearbeiter. Auch eine Unterscheidung zwischen gehobenen und mittleren Dienst darf es nicht geben. Im Ministerium werden hierzu bereits verschiedene Projekte auf Ihre Durchführbarkeit geprüft. Die DSTG-Jugend begleitet diesen Vorgang.
„Freies Internet“ an den Schulen
Durch die Abschaffung der Terminalservertechnologie an der FHF und der Landesfinanzschule wird es zwangsläufig zu technischen Änderungen kommen. Die DSTG-Jugend fordert im Zuge der anstehenden Modernisierung jedem Anwärter für die Zeit der Ausbildung in den Schulen einen freien Internetzugang und eine angemessene Notebook-Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Das Finanzministerium hat sich diesem Projekt nun angenommen. Die DSTG-Jugend wird die Umsetzung der IT-Planungen begleiten und sich für die Belange der Anwärter im mittleren und gehobenen Dienst gleichermaßen einsetzen.
Afterworkparty fällt aus
Wir müssen hiermit leider mitteilen, dass die am 15.03.2012 geplante Afterworkparty im Downtown Club ausfallen muss.
Der Clubbetreiber bietet diese Event äußerst kurzfristig leider nicht mehr an.
Wir werden uns selbstverständlich um ein neues Event kümmern und Euch informieren.
Glühweindatscha 2011
Glühweindatscha in Nordkirchen am 15.11.2011
Am 15.11.2011 fand an der FHF Nordkirchen die alljährliche Glühweindatscha der DStG Jugend statt. Trotz der noch milden Novembertemperaturen fanden sich viele Studenten und auch einige Lehrgangsteilnehmer zum gemeinsamen Glühweintrinken in der Datscha ein. Bei ausgelassener, guter Stimmung wurde getanzt und gefeiert. Außerdem standen die Mitglieder der Bezirksjugendleitungen den Anwärtern Rede und Antwort und informierten gerne über die Gewerkschaftsarbeit und die zahlreichen Vorteile einer Mitgliedschaft.
Zusätzlich hatten sich die Bezirksjugendleitungen der drei Bezirksverbände Köln, Düsseldorf und Westfalen in diesem Jahr eine ganz besondere Überraschung einfallen lassen:
Jeder Anwärter, der bereits Mitglied der DStG Jugend ist und die dunkle, kalte Vorweihnachtszeit in Nordkirchen verbringt, erhielt vorab einen DStG Coin zugesandt. Diesen konnte er bei der Glühweindatscha gegen einen DStG Thermobecher mit der dazugehörenden Füllung Glühwein oder Kinderpunsch eintauschen. 112 DStG Jugend Mitglieder nahmen das Angebot gerne an.
Insgesamt also eine schöne und gelungene Veranstaltung, auf die man sich im nächsten Jahr natürlich wieder freuen kann…
DSTG Jugend in Noki
DSTG Jugend besucht mit der dbb nrw die FHF Nordkirchen
Bochum, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Münster, 2x Duisburg - die dbb jugend nrw tingelt mit ihrem Info-Stand durch die Lande. Auf Gewerkschaftstagen, Infoveranstaltungen und FH-Tagen präsentiert der Verband seine Arbeit und seine Angebote. Am 15. November war die Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen an der Reihe.
An der Fachhochschule für Finanzen (FHF) in Nordkirchen bildet das Land Nordrhein-Westfalen den Nachwuchs für den gehobenen Dienst innerhalb der Finanzverwaltung des Landes aus. Regelmäßig zeigt die dbb jugend nrw dort gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der DSTG-Jugend Präsenz, um den Studentinnen und Studenten die Verbands- und Gewerkschaftsarbeit näher zu bringen und nützliche Tipps für Studium und Beruf zu geben. An ihrem Infostand kamen Manuela Lamp (Bezirksjugendleiterin DSTG-Jugend Köln), Nico Eppinger (Stellv. Bezirksjugendleiter DSTG-Jugend Düsseldorf), Jano Hillnhütter (Stellv. Landesjugendleiter dbb jugend nrw) und Markus Klügel (Bildungsreferent dbb jugend nrw) mit vielen Studierenden ins Gespräch. Vor allem der brandneue Veranstaltungskalender der dbb jugend nrw für das Jahr 2012 stieß auf großes Interesse. Auch die mitgebrachten Kugelschreiber, Infobroschüren und Give-Aways waren schnell vergriffen.
Die beiden Gewerkschaftsverbände hatten sich strategisch günstig am Ausgang der Mensa platziert, sodass jeder, der gesättigt aus der Mittagepause kam, ganz automatisch am Info-Stand vorbeiging. Auf diese Weise konnten viele Studierende erreicht werden. Nur eines hatten dbb jugend nrw und DSTG-Jugend nicht bedacht: am Info-Tag wurde als Mittagessen Linsensuppe aufgetischt. Die gehört offensichtlich bei den Studentinnen und Studenten in Nordkirchen nicht unbedingt zu den Lieblingsgerichten. Einige hatten es deswegen vorgezogen, der Mensa erst gar keinen Besuch abzustatten, sondern sich stattdessen lieber anderweitig mit Essen zu versorgen. Spätestens im nächsten Jahr werden diejenigen jedoch am Info-Stand von dbb jugend nrw und DSTG-Jugend nicht mehr vorbeikommen!
Quelle: http://www.dbbjnrw.de/sites/aktuelles/11-11-17-Infotag-Nordkirchen.htm
Kürzung der Anwärterbezüge vom Tisch
Was lange währt, wird endlich gut!
Kürzung der Anwärterbezüge adé - ein schöner Erfolg jahrelanger hartnäckiger Gewerkschaftsarbeit! Mit Erlass des Finanzministeriums NRW vom 14.11.2011 (AZ.: P 1515 – 4 – II A 4) kann nun endlich von der Kürzung der Anwärterbezüge bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung aus verwaltungsökonomischen Gründen abgesehen werden, wenn vom Beginn des Kürzungszeitraumes bis zum endgültigen Bestehen bzw. Nichtbestehen der Prüfung ein Zeitraum von maximal vier Monaten nicht überschritten wird. Die Verwaltung teilt insoweit nunmehr die Auffassung der DSTG Jugend, dass der damit verbundene Aufwand nicht mehr im Verhältnis zu dem beabsichtigten Ergebnis steht.
Hintergrund ist die Veränderung in der zeitlichen Abfolge der Wiederholungsprüfung. Seit 2010 findet die Wiederholungsprüfung zeitnah, innerhalb von zwei bis drei Monate nach der Laufbahnprüfung, statt und es besteht nicht mehr die Möglichkeit, das komplette letzte Jahr zu wiederholen. Seitdem verfehlt die Bezügekürzung nunmehr endgültig die beabsichtigte Wirkung, da sie erst nach Abschluss des Wiederholungslehrgangs greift. Darüber hinaus löst sie einen erheblichen Arbeitsaufwand nicht nur im LBV, sondern auch bei den Oberfinanzdirektionen aus, da es sich stets um eine Einzelfallprüfung handelt.
Diese Regelung ist zunächst auf zwei Jahre begrenzt, da man im Rahmen der Dienstrechtsreform auch diesen Punkt diskutieren und überdenken will. Die DSTG Jugend bis dahin auf eine dauerhafte Regelung im Sinne der Anwärter hinarbeiten.




